Umbaupläne von United Initiators

Zu den Umbauplänen von United Initiators gibt es verschiedene Anfragen von Pullacher Bürgerinnen und Bürgern, der Agenda 21 und des Bund Naturschutz, die das Unternehmen bereits beantwortet hat. Die laufend erweiterte Zusammenstellung dieser FAQs ist auf einer Website zum Projekt Big WINGS zu finden. Diese finden Sie hier.

Die Fachfragen werden von den zuständigen Behörden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens behandelt werden oder sind Prüfgegenstand im Zusammenhang mit der Betriebsgenehmigung. Für die getroffenen Aussagen und Inhalte zeichnet die United Initiators GmbH & Co. KG verantwortlich.

United Initiators (ehemals Peroxid-Chemie) ist ein Unternehmen der chemischen Industrie. Das Werk wurde im Jahr 1911 am Standort Pullach gegründet und ist fester Bestandteil der Gemeinde Pullach i. Isartal. Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes nimmt die bisher bereits vorhandenen unternehmerischen Möglichkeiten am Standort auf, weitet diese aber explizit nicht über bereits geltendes Baurecht aus. Zum Begriff des Störfallbetriebes ist anzumerken, dass es sich um einen Begriff nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz handelt und das Werk daher der Kontrolle übergeordneter Behörden unterliegt.

Vielleicht erinnern Sie sich an die Planungen zum Neubau des AEZ-Einkaufszentrums. Hier wurde in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Werk vom United Initiators – dem Störfallbetrieb nach Bundesimmissionsschutzgesetz – in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 21.07.2020 das Baurecht für einen großflächigen Einkaufsmarkt, eine Drogerie, ein Hotel, ein Fitness-Studio und verschiedene Gewerbeeinheiten geschaffen. Die Nähe zum Werk war in den vorangegangenen Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung natürlich ein Thema. Im Ergebnis sahen die zuständigen Behörden keine Beeinträchtigungen (Gefahren) für stark frequentierte Nutzungen im AEZ-Areal durch die Nähe zum Störfallbetrieb. Auch „Externe Notfallpläne“ des Katastrophenschutzes und der Feuerwehren waren Thema. Die in den Notfallplänen angegebenen Radien u.a. zur Warnung der Bevölkerung oder der Evakuierung von Gebäuden sind nicht deckungsgleich mit Schutzabständen aus dem Immissionsschutzrecht und gehen in der Regel über diese Schutzabstände hinaus.

Somit ist in einem Bauleitplanverfahren zu unterscheiden zwischen

  • bauplanungsrechtlicher Beurteilung der Auswirkungen eines Störfallbetriebes und
  • den erforderlichen brand- und katastrophenschutzrechtlichen Anforderungen („Externer Notfallplan)“.

Zurück zu United Initiators: In den letzten Jahrzehnten wurden für das Werk verschiedene Bauanträge unter anderem nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) auf bauplanungsrechtlicher Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 23 genehmigt. Die Zuständigkeit für diese Bauanträge liegt direkt beim Landratsamt München. Die Gemeinde wurde durch Abfrage des gemeindlichen Einvernehmens nach dem Baugesetzbuch (BauGB) an den Verfahren beteiligt. Seit dem Jahr 2007 waren Bauanträge des Unternehmens etwa 30 Mal Gegenstand öffentlicher Sitzungen des Bauausschusses.

Das Unternehmen plant mit dem Werkslogistikkonzept Big-Wings (Warehouse Infrastructure Global Strategy) am Standort Pullach Änderungen der baulichen Nutzungen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 23 „Industrie- und Gewerbegebiet westl. der Bahnlinie / südlich der Gustav-Adolph-Straße (Peroxid)” und darüber hinaus Erweiterungen, die in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 23a “Industrie- und Gewerbegebiet an der Dr.-Gustav-Adolf-Straße auf dem Werksgelände der Firma Peroxid-Chemie GmbH (1. Teiländerung)” fallen. Beide Bebauungspläne finden Sie hier. Ziel von Big-Wings ist unter anderem eine Verbesserung der Logistikabläufe zum und auf dem Betriebsgelände, eine Erhöhung der Lagerkapazitäten und die Erneuerung und Modernisierung der Versand- und Umschlaglogistik. Das bisherige Logistikkonzept ist durch die alten Strukturen und die Festsetzungen der rechtsgültigen Bebauungspläne nicht umsetzbar.

Big-Wings wurde der Rathausverwaltung erstmals Ende 2017 vorgestellt. Bereits damals wurde von der Gemeinde darauf hingewiesen, dass die Planungen zum Projekt durch die bestehenden Bebauungspläne nicht abgedeckt sind und nur erreichbar sind, falls die Bebauungspläne geändert werden oder ein neuer Bebauungsplan aufgestellt wird.

Von Anfang an wurde die Ausübung der gemeindlichen Planungshoheit daran gebunden, dass

  • über den Bestand des bisherigen Baurechts hinausgehende Baurechtsmehrungen nicht erfolgen,
  • Eingriffe in Natur und Wald auszugleichen sind,
  • der Isartaler-Tisch in einem neuen Gebäude auf dem Gelände von United Initiators verbleiben kann,
  • die Werkswohnungen kompensiert werden,
  • der IEP-Lagerplatz mittelfristig erhalten bleibt und
  • dass der Gemeinde künftig ein Grundstück für einen Wertstoffhof zur Verfügung steht.

Grundsätzlich ist aber klarzustellen, dass der seit 1995 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 23 ein Baurecht in Form der Industriebauflächen GI13 und GI17 und naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen (hier: Pflanzung von Wald) festsetzt und zulässt. Die Rodung der bewaldeten Fläche ist somit rechtlich möglich. Die Firmenvertreter von United Initiators haben aber zugesichert, die Fällungen zunächst zurückzustellen. Betroffen sind circa 1,5 Hektar.

Im Jahr 2019 reichte United Initiators mehrere Bauanträge nach dem Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Landratsamt München ein. Im Amtsblatt des Landkreises München (Nr. 21/ vom 24.08.2019) wurde das Verfahren öffentlich bekannt gemacht, auf die Einsehbarkeit der Antragsunterlagen in der Zeit vom 27.08. bis 26.09.2019 hingewiesen und die Möglichkeit zur Abgabe von Einwendungen gegeben.

Im Zuge dieses Verfahrens wurde die Gemeinde Pullach i. Isartal beteiligt und um Stellungnahme zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB gebeten. Die Beratung im Bauausschuss fand in öffentlicher Sitzung am 07.10.2019 statt und das Gremium sprach eine negative Beschlussempfehlung an den Gemeinderat aus. Hauptsächlich deshalb, weil für die Entscheidung weitreichende Befreiungen von den Festsetzungen der bestehenden Bebauungspläne erforderlich waren und noch kein Bebauungsplanentwurf vorlag. Der Gemeinderat befasste sich bereits am 08.10.2019 öffentlich mit der Beschlussempfehlung. Im Ergebnis wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert, die Zurückstellung der Bauanträge beim Landratsamt München beantragt und das Verfahren für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 eingeleitet. Eine Veränderungssperre, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, wurde nicht beschlossen. Dies wurde unter anderem im gemeindlichen Amtsblatt (Isar-Anzeiger) am 17.10.2019, den gemeindlichen Amtstafeln vom 17.10. bis 07.11.2019 und im gemeindlichen Internetauftritt bekannt gegeben.

In den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates am 21.01.2020 und 11.02.2020 fanden ergänzende Beschlüsse zum räumlichen Geltungsbereich und der Konkretisierung der städtebaulichen Zielstellung statt. Diese Bekanntgaben erfolgten im Amtsblatt (Isar-Anzeiger) am 30.01.2020, per Aushang an den gemeindlichen Amtstafeln vom 30.01. bis 25.02.2020 und im gemeindlichen Internetauftritt.

Es fanden in der akuten Phase der COVID-19-Pandemie Abstimmungen mit den Fachabteilungen im Rathaus und verschiedene Termine mit übergeordneten Behörden (sog. Scoping-Termine) statt. Im Landratsamt München waren die Bereiche Baurecht, Bauplanungsrecht, Immissionsschutz und staatliches Abfallrecht und die Untere Naturschutzbehörde involviert. Darüber hinaus wurden die verkehrstechnischen Belange mit dem Staatlichen Bauamt Freising und die waldrechtlichen Anforderungen mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg (AELF) beraten. Die Gemeinde schaltete bereits frühzeitig – zur eigenen Beratung und zur Beurteilung der von United Initiators beauftragten Fachplanungen – den Planungsverband Äußerer Wirtschaftraum München und eine auf Verwaltungsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei ein.

Das Thema wurde wieder Gegenstand einer öffentlichen Beratung des Gemeinderates am 21.07.2020. Hier informierten United Initiators, das Planungsbüro Dragomir und die Verwaltung über den aktuellen Sachstand und stellten seit Februar 2020 erfolgte Änderungen (Neuaufstellung statt Änderungsverfahren / Änderung Flächennutzungsplan) dar. Wesentlich war auch, dass die im Oktober 2019 zurückgestellten Bauanträge den Festsetzungen des neu aufzustellenden Bebauungsplanes entsprechen, sich eine Lösung für den Isartaler-Tisch, die IEP und die Werkswohnungen abzeichnet und eine Fläche für einen Wertstoffhof verhandelt werden konnte. Im Ergebnis war es das Ziel der Verwaltung, dem Gemeinderat für die Sitzung nach der Sommerpause am 15.09.2020 die entsprechenden Beschlussvorschläge vorlegen zu können.

Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes hält sich an die Vorgaben des BauGB und sieht ein zweigestuftes Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vor. Zunächst findet die sogenannte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden statt. Anschließend, nach Abwägung des Gemeinderates über die in diesem Verfahrensschritt eingegangenen Stellungnahmen, findet die sogenannte öffentliche Auslegung statt. Die Planungsentwürfe beider Verfahren werden im Rathaus einsehbar sein und finden sich dann auch im gemeindlichen Internetauftritt. Bürgerinnen und Bürger, Interessenverbände, Unternehmen und Behörden können sich in beiden Verfahrensschritten in Form von Stellungnahmen zur Planung äußern. Die Stellungnahmen werden dem Gemeinderat jeweils zur Abwägung vorgelegt.

Diese Schritte wurden beschlossen, so dass nun das Bauleitverfahren, in dem ergebnisoffen die jeweiligen Belange zu prüfen und abzuwägen sind, durchgeführt werden kann. Geplant sind begleitende Informationsveranstaltungen der Gemeinde. Die Firma will ebenfalls ausführlich über das Projekt informieren.

Den aktuellen Bürgerbrief (KW 39) der Ersten Bürgermeisterin zu diesem Thema finden Sie hier.