Führerschein-Pflichtumtausch

Die erste Frist zum Führerschein-Pflichtumtausch läuft am 19. Januar 2022 aus. Dies betrifft die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. Denken Sie bitte daran, den Umtausch rechtzeitig zu beantragen, wenn Sie dieser Altersgruppe angehören.

Anfang 2019 hatte der Bundesrat den gestaffelten Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Die neuen Führerschein-Dokumente sind dann auf 15 Jahre befristet.

Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.

Wichtig: Ihren Führerschein müssen Sie in der aktuellen Phase nur umtauschen, wenn Sie noch im Besitz eines alten deutschen Papierführerscheins sind und dem angesprochenen Personenkreis angehören, Jahrgang 1953-1958.

Alle anderen Personen können ihre Umtauschphase den nachfolgenden Tabellen entnehmen.

Wo beantrage ich den Führerschein-Umtausch?

Den Umtausch können Sie online beantragen unter www.landkreis-muenchen.de/online-services. Sie müssen nicht bei der Führerscheinstelle vorsprechen.

Wenn Sie dennoch eine persönliche Vorsprache wünschen, ist das sowohl bei Ihrer Wohnsitzgemeinde vor Ort oder bei der Führerscheinstelle in Grasbrunn möglich. Vereinbaren Sie bitte einen Termin in der Führerscheinstelle unter diesem Link –> Fahrerlaubnis.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Sie benötigen Ihren bisherigen Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Lichtbild und, sofern der bisherige Führerschein nicht vom Landratsamt München ausgestellt wurde, eine sogenannte „Karteikartenabschrift“ (= Auskunft aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister). Die Karteikartenabschrift erhalten Sie durch Anruf bei der ausstellenden Behörde Ihres bisherigen Führerscheins.

Was passiert mit meinem alten Führerschein?

Ihren bisherigen Führerschein bekommen Sie entwertet zurück.

Wieviel kostet der Umtausch und wieviel Zeit wird benötigt?

Der Führerschein-Umtausch kostet 25,30 Euro. Bei einer Online-Beantragung kommen Versandgebühren hinzu. Dafür bekommen Sie den neuen Führerschein dann direkt zu Ihnen nach Hause geschickt. Wenn Sie keinen Versand wünschen und den neuen Führerschein explizit in der Führerscheinstelle abholen möchten, fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Die Antragsbearbeitung dauert bei Onlineantragstellung aktuell etwa vier Wochen nach Eingang aller Unterlagen.

Bei Antragstellung vor Ort in der Gemeindeverwaltung oder der Führerscheinstelle, dauert die Bearbeitung aktuell etwa sechs bis acht Wochen.

Wann bin ich vom Pflichtumtausch betroffen?

Die Tabellen zeigen die aktuellen Regelungen und die Zeiträume,
die zu beachten sind. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (graue bzw. rosa Papierführerscheine):

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 195319.01.203
1953 bis 195819.01.2022
1959 bis 196419.01.2023
1965 bis 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden):

AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 200119.01.2026
2002 bis 200419.01.2027
2005 bis 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 bis 18.01.201319.01.2033

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Alle wichtigen Informationen zum Führerschein-Umtausch gibt es unter
www.landkreis-muenchen.de.

Für Fragen ist die Führerscheinstelle unter der Telefonnummer 089/6221-3000 erreichbar.