Erinnerung an den Führerschein-Pflichtumtausch

Die nächste Frist des Führerschein-Pflichtumtauschs steht an: Graue bzw. rosa Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden und deren Inhaber zwischen 1965 und 1970 geboren sind, müssen bis zum 19. Januar 2024 umgetauscht werden.

Alle PKW- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen in einen neuen EU-Führerschein schrittweise umgetauscht werden. Das einheitliche und fälschungssichere Muster soll innerhalb der EU für mehr Sicherheit sorgen. Allgemein gilt, dass alle ausgestellten Führerscheine – auch solche mit einem Ausstellungsdatum nach dem 19. Januar 2013 – nur noch 15 Jahre gültig sind. Im Anschluss ist eine Erneuerung notwendig. Aufgrund des hohen organisatorischen Aufwands erfolgt der Pflichtumtausch stufenweise. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033, wobei für die meisten Geburtsjahrgänge die Umtauschpflicht schon früher anfällt.

Die wichtigsten Informationen in Kürze:

Graue bzw. rosa Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Unbefristete Kartenführerscheine, die vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt wurden:

Bearbeitungszeiten und Fristen:

Während eine Antragstellung vor Ort bzw. über die Gemeinde zwischen 6 bis 8 Wochen dauert, ist für eine Online-Antragstellung – nach Eingang aller Unterlagen – mit einem Bearbeitungszeitraum von 8 bis 10 Wochen zu rechnen.

Landkreis München

Zur Terminvereinbarung nutzen Sie folgenden Link
Landkreis München: Führerschein (landkreis-muenchen.de)

Erforderliche Unterlagen für den Umtausch:

Da bei der persönlichen Antragstellung die Identität nachzuweisen ist, muss entweder ein Personalausweis mit aktueller Meldeanschrift oder ein Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung mitgebracht werden. Außerdem sind ein aktuelles und biometrisches Lichtbild sowie der alte (deutsche) Papierführerschein mitzubringen.

Kosten für die Antragstellung:

Kontakt für Rückfragen:
Detailliertere Informationen rund um den Pflichtumtausch zum Führerschein finden Sie unter
Landkreis München: Dienstleistung (landkreis-muenchen.de)
Für weitergehende Fragen ist die Führerscheinstelle unter 089/6221-3000 erreichbar.