Der Gutachterausschuss für den Landkreis München hat in den Sitzungen vom 07.05.2024,14.05.2024, 15.05.2024, 22.05.2024 und 29.05.2024 die Bodenrichtwerte für den Stichtag zum 01.01.2024 ermittelt. Grundlage für die Bodenrichtwertermittlung sind die in der Kaufpreissammlung (§ 195 BauGB) der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfassten und verwertbaren Daten im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023.
Die Bodenrichtwertliste liegt gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV in der Zeit vom
09.09.2024 bis 11.10.2024
im Rathaus der Gemeinde Pullach i. Isartal, Johann-Bader-Str. 21, 82049 Pullach i. Isartal, Bauverwaltung, Zimmer 204, öffentlich aus. Die Einsichtnahme kann während der Dienststunden mit Publikumsverkehr
Montag: 8 – 12 Uhr
Dienstag: 8 – 12 Uhr
Mittwoch: kein Parteienverkehr, nur mit Terminvereinbarung
Donnerstag: 8 – 12 Uhr / 15 – 18 Uhr
Freitag: 8 – 12 Uhr
erfolgen.
Auch außerhalb dieser Frist steht Ihnen das Recht zu, gebührenpflichtige Auskünfte über die Bodenrichtwerte beim Gutachterausschuss im Landratsamt München zu verlangen (vgl. § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Die Auskünfte sind gemäß Art. 25 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 KG (Kostengesetz) i.V.m. Nr. 2.1.1/1.8 KVz (Kostenverzeichnis) gebührenpflichtig.
Pullach i. Isartal, 30.08.2024
Dr. Andreas Most
Zweiter Bürgermeister
Dieser Beitrag ist bis Freitag, 11. Oktober 2024 online.