Bekanntmachung zum Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Gutachterausschussverordnung (BayGaV); Bodenrichtwerte für den Landkreis München zum 01.01.2024

Der Gutachterausschuss für den Landkreis München hat in den Sitzungen vom 07.05.2024,14.05.2024, 15.05.2024, 22.05.2024 und 29.05.2024 die Bodenrichtwerte für den Stichtag zum 01.01.2024 ermittelt. Grundlage für die Bodenrichtwertermittlung sind die in der Kaufpreissammlung (§ 195 BauGB) der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfassten und verwertbaren Daten im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023.

Die Bodenrichtwertliste liegt gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV in der Zeit vom

09.09.2024 bis 11.10.2024

im Rathaus der Gemeinde Pullach i. Isartal, Johann-Bader-Str. 21, 82049 Pullach i. Isartal, Bauverwaltung, Zimmer 204, öffentlich aus. Die Einsichtnahme kann während der Dienststunden mit Publikumsverkehr

Montag: 8 – 12 Uhr

Dienstag: 8 – 12 Uhr          

Mittwoch: kein Parteienverkehr, nur mit Terminvereinbarung                      

Donnerstag: 8 – 12 Uhr / 15 – 18 Uhr

Freitag: 8 – 12 Uhr

erfolgen.

Auch außerhalb dieser Frist steht Ihnen das Recht zu, gebührenpflichtige Auskünfte über die Bodenrichtwerte beim Gutachterausschuss im Landratsamt München zu verlangen (vgl. § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Die Auskünfte sind gemäß Art. 25 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 KG (Kostengesetz) i.V.m. Nr. 2.1.1/1.8 KVz (Kostenverzeichnis) gebührenpflichtig.

Pullach i. Isartal, 30.08.2024

Dr. Andreas Most

Zweiter Bürgermeister

Dieser Beitrag ist bis Freitag, 11. Oktober 2024 online.