Bekanntmachung über die Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses

für die Wahl des Gemeinderats und der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am 8. März 2026

Die Wahlleiterin hat gemäß § 90 Abs. 6 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung das ermittelte vorläufige Wahlergebnis unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Wahlausschuss in geeigneter Form gegenüber der Öffentlichkeit zu verkünden.

Für die Berechnung der Frist zur Annahme der Wahl nach Art. 47 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz wird das vorläufige Wahlergebnis durch Aushang am Rathaus öffentlich verkündet.

Das Wahlergebnis wird zudem auf der Internetseite der Gemeinde Pullach i. Isartal eingestellt und im Amtsblatt der Gemeinde („Isar-Anzeiger“) abgedruckt.

Pullach i. Isartal, den 16.02.2026

Karin Meißner

Gemeindewahlleiterin

Dieser Beitrag ist bis Freitag, 27. März 2026 online.