für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags und der Landrätin oder des Landrats am 8. März 2026
1. Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 19. Januar 2026, 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.
2. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:
Eintragungsraum im Rathaus, Zi-Nr. E 05, (Zugang barrierefrei),
Johann-Bader-Str. 21, 82049 Pullach i. Isartal
Eintragungszeiten: *)
Vormittags: Montag – Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Nachmittags: Montag – Mittwoch 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
zusätzlich: Donnerstag, 15.01.2026: 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Samstag, 17.01.2026: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
*) Am Mi. 24.12., Do. 25.12., Fr. 26.12. und Mi. 31.12.2025
sowie Do. 01.01. und Di. 06.01.2026 ist keine Eintragung möglich.
3. Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum in der Gemeinde eintragen.
4. Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können unter Angabe von Familienname, Vorname und Wohnanschrift schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.
5. Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.
Pullach i. Isartal, den 09.12.2025
Karin Meißner
Dieser Beitrag ist bis Sonntag, 08. März 2026 online.
