Bekanntmachung über den Ablauf von Ruhefristen und Nutzungsrechten an Gräbern auf dem Friedhof der Gemeinde Pullach i. Isartal und die damit verbundene Grababräumung

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 8 der Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Pullach i. Isartal die Ruhefristen an Grabstätten abgelaufen sind. Diese Gräber sind gemäß § 22 Absatz 5 der Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Pullach i. Isartal abzuräumen.

Die Angehörigen werden gebeten, Grabsteine, Pflanzgut und sonstige Grabausstattungen bis spätestens

30. September 2024

von den Gräbern zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt jeglicher Anspruch an der Grabstätte und den Grabausstattungen. Die Gräber werden hiernach ersatzlos von der Friedhofsverwaltung abgeräumt und eingeebnet. Der Friedhofsverwaltung obliegt keine Aufbewahrungspflicht für Grabausstattungen.

Die Grababräumung kann auf Antrag von der Friedhofsverwaltung oder von den Angehörigen selbst durchgeführt werden.

Die Grabnutzungsberechtigten/Angehörigen mit laufenden Nutzungsrechten an folgenden Grabstätten konnten nicht ermittelt werden:

Alter Teil

3er – Anlagengrab Kautter/Bohn                         Abteilung 29             Grab 005

Einzelgrab Bader/Döbler                                       Abteilung 13              Grab 100

Sofern Hinweise zu Grabnutzungsberechtigten/Angehörigen bekannt sind, wird um Information an die Friedhofsverwaltung gebeten.

Nähere Auskünfte und weitere Informationen bei der:

Gemeinde Pullach i. Isartal, -Friedhofsverwaltung-, Johann-Bader-Str. 21, 82049 Pullach i. Isartal, Telefon: 089 744 744-360 oder unter friedhofsverwaltung@pullach.de.

Pullach i. Isartal, 09.08.2024

Jana Fröhlich
Friedhofsverwaltung

Dieser Beitrag ist bis Montag, 30. September 2024 online.