Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Südliche Hochleite II“ mit der Zielstellung der Festsetzung eines Mischgebietes (MI) für die Errichtung von Wohn-, Büro- und Verwaltungsgebäude im Bereich des Anwesens am Josef-Breher-Weg 1-3 mit den Flur-Nrn. 416/3, 416/5 und 416/6 und im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen am Hermann-Roth-Weg (Flur-Nr. 412/32 Tfl.) und am Josef-Breher-Weg (Flur-Nr. 411 Tfl., 416/7 Tfl., 416/21 Tfl.) durch einen Vorhaben- und Erschließungsplan nach §§ 12 i.V.m. 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren.
Zielstellung:
Ausweisung eines Mischgebietes (MI).
Verfahrensstand:
Nach öffentlicher Auslegung