Am 01. Januar 2021 trat die neue Förderrichtlinie des Klimaschutzprogrammes Pullach in Kraft. Folgende Änderungen wurden im Umwelt- und Mobilitätsausschuss am 24. November 2020 beschlossen:
Neuer Baustein | Dach- und Fassadenbegrünung |
Ausgesetzter Baustein | Vierrädrige Elektrofahrzeuge/Elektroautos |
Gestrichener Baustein | Pedelecs Lastenpedelecs und -räder werden weiterhin gefördert |
Angepasste Förderhöhen | Photovoltaik Artenschutz an Gebäuden Blühende Privatgärten |
Die neue Förderrichtlinie steht Ihnen unter „Downloads“ zur Verfügung. Die Antragsformulare finden Sie hier.
Bei Fragen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Umwelt gerne für Sie da.
Tel.: | 089 744 744-420 |
E-Mail: | umwelt@pullach.de |