Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das gemeindeeigene Anwesen in der Margarethenstraße mit der Flurstücknummer 131 (Teilfläche).
Städtebauliche Zielstellung des Bauleitplanverfahrens:
Auf dem gemeindeeigenen Grundstück an der Margarethenstraße (Teilfläche aus Fl.-Nr. 131) plant die Gemeinde Pullach i. Isartal die Errichtung eines Gebäudes für die Jugendfreizeitstätte mit einer Skater- und Streetball-Anlage. Die gemeinsame Planung wird im nordwestlichen Bereich des Grundstücks verortet und soll über eine nicht-öffentlichen Erschließungsstraße parallel zur Bahnlinie im Westen erschlossen werden. Der Baukörper der Jugendfreizeitstätte soll gemäß emissionsschutzrechtlichen Aspekten positioniert und ausgeformt werden, so dass dieser inklusive ergänzender Schallschutzelemente dem Schallschutz, verursacht durch die Skater- und Streetball-Anlage, gegenüber der Wohnbebauung Rechnung trägt. Die bisherige Darstellung des Teilbereichs im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Bolzplatz“ ist entsprechend in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Jugendfreizeiteinrichtung“ zu ändern.
Verfahrensstand:
Aufstellungsbeschluss.
Hinweis:
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes liegt noch nicht vor. Sobald dieser vorliegt wird dieser dem Gemeinderat vorgelegt und das Gremium entscheidet über die Einleitung des Verfahrens zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange.
Verfügbarkeit der Informationen im Internet (§ 4a Abs. 4 BauGB):
1. Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (I)
2. Bekanntmachung Änderungsbeschluss (I)
Online verfügbar:
(I) vom 05.08.2021 bis heute