Flächennutzungsplanänderung an der Margarethenstraße

für die gemeindeeigenen Grundstücke mit den Flurstücknummern 126, 131 und 131/7 im Parallelverfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Sport- und Jugendfreizeitanlagen an der Margarethenstraße“

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 27.07.2021 den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Neuaufstellung des Nr. 42 „Jugendfreizeitstätte, Skater- und Streetball-Anlage“ (nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB) im Bereich der Margarethenstraße für das gemeindeeigene Anwesen mit der Flurstücknummer 131 (Teilfläche) nach § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28.11.2023 wurden folgende Änderungen beschlossen
– Änderung der Bezeichnung des Verfahrens
– Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches
– Änderung der städtebaulichen Zielstellung

Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das gemeindeeigene Anwesen in der Margarethenstraße mit den Flurstücknummern 126, 131 und 131/7.

Städtebauliche Zielstellung des Bauleitplanverfahrens:
Auf den gemeindeeigenen Grundstücken an der Margarethenstraße (Fl.-Nr. 126, 131 und 131/7) plant die Gemeinde Pullach i. Isartal die Änderung des Flächennutzungsplanes. Mit der Änderung ist beabsichtigt, anstelle der bisher im Flächennutzungsplan dargestellten Grünfläche (mit der Zweckbestimmung Sport-, Bolz- und Spielpatz) zwei Gemeinbedarfsflächen mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen darzustellen. Das bisher auf der Grünfläche dargestellte große Feldgehölz soll nun als Waldfläche ausgewiesen werden.
Bereich a) erstreckt sich auf einen Teilbereich des Flurstückes 131 sowie das Flurstück 131/7 und liegt nördlich der Margarethenstraße zwischen der Bahnlinie im Westen und dem Waldsaum im Osten.
– Hier ist die Errichtung eines Gebäudes für die Jugendfreizeitstätte mit einer Skater- und Streetball-Anlage geplant. Der bestehende Trainings- und Bolzplatz wird mit in die Bauleitplanung einbezogen. Die Jugendfreizeitstätte wird im nordwestlichen Bereich des Grundstücks verortet und soll parallel zur Bahnlinie erschlossen werden.
– Der Bereich soll in eine Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen Jugendfreizeitanlagen, Sport-, Bolz- und Spielplatz geändert werden.
Bereich b) erstreckt sich auf einen Teilbereich des Flurstückes 131 und das Flurstück 126 und liegt nördlich der Margarethenstraße zwischen dem Bereich a) im Westen und der Begrenzungsmauer des Bundesnachrichtendienstes im Osten.
– Neben der vorhandenen Waldfläche (bisher als Feldgehölz dargestellt) befindet sich hier eine (provisorisch) im Bestand vorhandene Kinderbetreuungseinrichtung (hier: Kinderhaus Mäuseburg). Die Kinderbetreuungseinrichtung soll dauerhaft gesichert und die Waldfläche unverändert erhalten werden. Nördlich der Kinderbetreuungseinrichtung und östlich der Waldfläche sollen Flächen für Sport- und Spielanlagen ermöglicht werden.
– Der Bereich soll in eine Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen Kinderbetreuungseinrichtungen, Sport- und Spielplatz sowie Waldfläche geändert werden.

Verfahrensstand:
Aufstellungsbeschluss.
Hinweis:
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes liegt noch nicht vor. Sobald dieser vorliegt wird dieser dem Gemeinderat vorgelegt und das Gremium entscheidet über die Einleitung des Verfahrens zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange.

Kürzel:
Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. 42 “Sport- und Jugendfreizeitanlagen an der Margarethenstraße” = FNP zu BP 42

Verfügbarkeit der Informationen im Internet (§ 3 Abs. 2 BauGB):

1. FNP zu BP 42 – Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (I)
2. FNP zu BP 42 – Bekanntmachung – Beschlusslage 27.07.2021 (I)
3. FNP zu BP 42 – Bekanntmachung – Beschlusslage 28.11.2023 (II)

Online verfügbar:
(I) vom 05.08.2021 bis heute
(II) vom 29.11.2023 bis heute