für das Anwesen Kreuzeckstraße 21 (Flurstücksnummer 695) und Teile der Verkehrsfläche der Kreuzeckstraße (Flurstück 442/5 tlw.) zur Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 08.04.2025 den Beschluss zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Großhesselohe“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist im Lageplan mit der Bezeichnung „Plan-Nr.: 1-13 vom 24.03.2025“ dargestellt.
Verfahrensstand:
Aufstellungsbeschluss.
Ein Bebauungsplanentwurf liegt z.Z. noch nicht vor. Sobald die Entwurfsfassung zur Änderung des Bebauungsplanes vorliegt, wird der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung über deren Billigung und die Einleitung der Verfahren zur Öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) beraten. Hierauf wird zu gegebener Zeit durch gesonderte Bekanntmachung hingewiesen.
Städtebauliche Zielstellung:
Im Bereich des gemeindeeigenen Anwesens Kreuzeckstraße 21 (Flurstücksnummer 695) plant die Gemeinde Pullach i. Isartal die Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung mit zwei Kinderkrippen- und zwei Kindergartengruppen. Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in der Gemeinde wurde untersucht und ist vorhanden. Das Grundstück Kreuzeckstraße 21 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Großhesselohe“, der für dieses Anwesen ein Reines Wohngebiet (WR) mit einer Grundflächenzahl von 0,2 und einer Geschoßflächenzahl von 0,4 festsetzt. Um die Kinderbetreuungseinrichtung realisieren zu können, ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Großhesselohe“ (in Form der 13. Änderung mit der Bezeichnung „Kinderbetreuungseinrichtung Kreuzeckstraße 21“) erforderlich, da das geplante Gebäude das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung (GRZ/GFZ) überschreitet. Im Zuge der Bebauungsplanänderung soll die Art der baulichen Nutzung von einem Reinen Wohngebiet (WR) in eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kinderbetreuung geändert werden. In den räumlichen Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung werden Teile der Verkehrsfläche der Kreuzeckstraße (Flurstücksnummer 442/5 Teilfläche) aufgenommen.
Kürzel:
13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Großhesselohe“ = BP 1-13
Verfügbarkeit der Informationen im Internet (§ 3 Abs. 2 BauGB):
1. BP 1-13 – Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – (I)
2. BP 1-13 – Bekanntmachung – Beschlusslage 08.04.2025 – Aufstellungsbeschluss – (I)
Online verfügbar:
(I) vom 17.04.2025 bis heute