13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Großhesselohe“

für das Anwesen Kreuzeckstraße 21 (Flurstück 695), die nördlich davon gelegene Wegparzelle (Flurstück 441/68) und Teile der Verkehrsfläche der Kreuzeckstraße (Flurstück 442/5 tlw.) zur Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 08.04.2025 den Beschluss zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Großhesselohe“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB gefasst.

In öffentlicher Sitzung des Gemeinderates am 23.09.2025 wurde
1) die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches um die Wegparzelle (Flurstück 441/68),
2) die Ergänzung der städtebaulichen Zielstellung,
3) der Billigungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes (Stand: 29.07.2025) und
4) die Einleitung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist im Lageplan mit der Bezeichnung „Plan-Nr.: 1-13 vom 29.07.2025“ dargestellt.

Verfahrensstand:
Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 06.10.2025 bis einschließlich 10.11.2025.

Städtebauliche Zielstellung:
Im Bereich des gemeindeeigenen Anwesens Kreuzeckstraße 21 (Flurstücksnummer 695) plant die Gemeinde Pullach i. Isartal die Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung mit zwei Kinderkrippen- und zwei Kindergartengruppen. Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in der Gemeinde wurde untersucht und ist vorhanden. Das Grundstück Kreuzeckstraße 21 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Großhesselohe“, der für dieses Anwesen ein Reines Wohngebiet (WR) mit einer Grundflächenzahl von 0,2 und einer Geschoßflächenzahl von 0,4 festsetzt. Um die Kinderbetreuungseinrichtung realisieren zu können, ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Großhesselohe“ (in Form der 13. Änderung mit der Bezeichnung „Kinderbetreuungseinrichtung Kreuzeckstraße 21“) erforderlich, da das geplante Gebäude das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung (GRZ/GFZ) überschreitet. Im Zuge der Bebauungsplanänderung soll die Art der baulichen Nutzung von einem Reinen Wohngebiet (WR) in eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kinderbetreuung geändert werden. In den räumlichen Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung werden die Wegparzelle (Flurstücksnummer 441/68) zur Erschließung der Kinderbetreuungseirichtung und weiterhin als öffentliche Zuwegung zur Bahnanlage sowie Teile der Verkehrsfläche der Kreuzeckstraße (Flurstücksnummer 442/5 Teilfläche) aufgenommen.

Kürzel:
13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Großhesselohe“ = BP 1-13

Verfügbarkeit der Informationen im Internet (§ 3 Abs. 2 BauGB):

1. BP 1-13 – Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – (I)
2. BP 1-13 – Bekanntmachung – Beschlusslage 08.04.2025 – (I)
3. BP 1-13 – Bekanntmachung – Beschlusslage 23.09.2025 – (II)
4. BP 1-13 – Entwurf Bebauungsplan – Planwerk und textliche Festsetzungen – Stand 29.07.2025) – (II)
5. BP 1-13 – Entwurf Bebauungsplan – Begründung – Stand 29.07.2025 – (II)
5.1 BP 1-13 – Entwurf Bebauungsplan – Begründung – Stand 29.07.2025 – Anlage – Büro Greiner Beratende Ingenieure PartG mbH, Germering, Schallschutz gegen Verkehrsgeräusche, Bericht-Nr. 225054/2 vom 30.04.2025 – (II)
5.2 BP 1-13 – Entwurf Bebauungsplan – Begründung – Stand 29.07.2025 – Anlage – Büro imb-dynamik GmbH, Herrsching, Erschütterungs- und sekundärluftschalltechnische Untersuchung, Bericht-Nr. 435381a vom 10.07.2025 – (II)

Online verfügbar:
(I) vom 17.04.2025 bis heute
(II) vom 24.09.2025 bis heute