zur Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB;
1) Reduzierung räumlicher Geltungsbereich um das Flurstück 442/5 (Kreuzeckstraße)
2) Billigungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes
4) Einleitung des Verfahrens zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet sowie der Behörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 08.04.2025 den Beschluss zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Großhesselohe“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB gefasst. In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27.01.2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Reduzierung räumlicher Geltungsbereich
Herausnahme der Verkehrsfläche der Kreuzeckstraße (Flurstück 442/5 tlw.) aus dem Bebauungsplanverfahren. Dieses Flurstück (Teilfläche) ist für den Bebauungsplan nicht erforderlich. Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan mit der Bezeichnung „Plan-Nr. 1-3 vom 27.01.2026“ dargestellt.
Billigungsbeschluss
Der Gemeinderat hat den Entwurf der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Großhesselohe“ (Stand: 27.01.2026) gebilligt.
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/Träger öffentlicher Belange
Die Verwaltung wurde beauftragt die Einleitung des Verfahrens zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet sowie der Behörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Behörden/Träger öffentlicher Belange werden gesondert auf elektronischem oder hinterlegtem Weg benachrichtigt und zur Stellungnahme aufgefordert.
Der Entwurf der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Großhesselohe“, bestehend aus Planwerk, textlichen Festsetzungen, Begründung (jeweils Stand 27.01.2026), die in der Begründung als Anlagen bezeichnete Untersuchungen
- Büro Greiner Beratende Ingenieure PartG mbH, Germering, Schallschutz gegen Verkehrsgeräusche, Bericht-Nr. 225054/2 vom 30.04.2025
- Büro imb-dynamik GmbH, Herrsching, Erschütterungs- und sekundärluftschalltechnische Untersuchung, Bericht-Nr. 435381a vom 10.07.2025
- Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr GmbH, München, Verkehrliche Beratung zur Erschließung des geplanten Kinderhauses in der Kreuzeckstraße 21 vom 05.12.2025
- Büro AO-Natur, Freising, „Kreuzeckstraße 21 – Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung“ vom 22.01.2026
und diese Bekanntmachung werden vom
02.02.2026 bis einschließlich 24.02.2026 im Internet unter www.pullach.de veröffentlicht. Die Unterlagen sind über das Website-Menü Service > Planen & Bauen > Bauleitplanung (Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanverfahren), die Eingabe des Suchbegriffs Bauleitplanung, den Kurzlink go.pullach.de/blp oder über QR-Code erreichbar.
Zusätzlich liegen die Unterlagen bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Gemeinde Pullach i. Isartal, Johann-Bader-Straße 21, 82049 Pullach i. Isartal, Abteilung 3.1 Bauverwaltung für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Einsichtnahme kann während der Öffnungszeiten
Montag, Dienstag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr, 15 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
(außer an Feiertagen)
und nach Vereinbarung unter der Rufnummer 089 744744-510 erfolgen.
Die in Entwurfsfassungen, Gutachten und Fachbeiträgen genannten DIN-Normen und technischen Regelwerke stehen zur Einsichtnahme im Rathaus zur Verfügung. DIN-Normen können aus Gründen des Urheberschutzes nicht im Zuge der digitalen Beteiligung zur Verfügung gestellt werden. Technische Regelwerke sind unter Umständen im Internet frei verfügbar.
Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB liegen folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zur Einsichtnahme vor:
| Keine. |
Stellungnahmen können während der Dauer der vorgenannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch an die E-Mailadresse bauleitplanung@pullach.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an oben genannte Adresse der Gemeindeverwaltung gesendet oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus (Abteilung 3.1 Bauverwaltung) vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen finden sich im öffentlich ausliegenden Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“.
Pullach i. Isartal, 28.01.2026
Dr. Andreas Most
Zweiter Bürgermeister
Dieser Beitrag ist bis Freitag, 20. Februar 2026 online.
