Wohnen: Wohngeld

Wohngeld bekommen Sie zur Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnraums – entweder als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss bei Wohneigentum. Die Höhe der Leistungen ist abhängig von der Zahl der zum Haushalt zählenden Personen, dem zu berücksichtigenden Einkommen und der Höhe der Miete bzw. Belastung bei Wohneigentum.

Für die Bewilligung des Wohngeldes müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen erhalten Sie bei uns in der Gemeinde – hier können Sie diesen dann auch mit den geforderten Unterlagen wieder abgeben. Weitere Informationen inklusive einer Liste mit den nötigen Unterlagen für den Antrag sowie das Formular zum Download finden Sie hier.