Sozialhilfe: Grundsicherung für Erwerbsfähige (SGBII)

Zum 1. Januar 2012 hat das Jobcenter Landkreis München am Mariahilfplatz 17 eröffnet. Somit müssen Hartz IV-Betroffene aus dem Landkreis München nur noch eine Behörde aufsuchen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im März 2011 Jahres den Landkreis München als alleinigen kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zugelassen. Das bedeutet, dass sich der Landkreis in Zukunft nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches II alleine um die Grundsicherung von Langzeit-Arbeitsuchenden kümmern wird – und nicht mehr nur um die Erbringung der Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Agentur für Arbeit München wird damit nicht mehr befasst sein.

Stattdessen kümmert sich das Landratsamt München seit 1. Januar 2012 als alleinige Behörde um die Sicherung des Lebensunterhalts für Arbeitsuchende, also um die Kosten der Unterkunft und die Regelleistungen, sowie um deren Eingliederung in Arbeit. Betroffene Bürger stellen ab sofort nicht mehr in der Agentur für Arbeit München in der Tumblinger Straße 21 ihre Anträge, sondern ausschließlich am Mariahilfplatz 17.

Betroffene Landkreisbürger erhalten damit alle Leistungen bürgerfreundlich aus einer Hand. Ein Sozialbürgerbüro, das gleichzeitig mit dem Jobcenter im Landratsamt München eingerichtet wurde, gewährleistet außerdem eine gute Vernetzung mit den anderen (Sozial-)Fachstellen im und außer Haus.

Für die Arbeitsvermittlung von Bürgern, die Arbeitslosengeld I und andere Leistungen nach dem SGB III erhalten, ist weiterhin die Agentur für Arbeit München, Kapuzinerstraße 26, 80337 München, zuständig.

Links:

Arbeitslosengeld II

Grundsicherung Erwerbsfähige

 

Downloads