Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) nach den Paragrafen 5 bis 7 des Baugesetzbuches (BauGB) stellt in Grundzügen die planerischen Zielstellungen für den Gesamtbereich des Gemeindegebietes dar. Der Flächennutzungsplan zeigt die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen. So hat er die Aufgabe, die unterschiedlichen räumlichen Nutzungsansprüche wie Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Gemeinbedarf und Verkehr zu koordinieren, zu steuern und zu einem Gesamtkonzept zusammenzuführen.

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan für den Bürger nicht mittelbar verbindlich. Vielmehr ist er für die Fachplanungen anderer öffentlicher Träger relevant.

Nach Gesetzeslage soll der Flächennutzungsplan spätestens 15 Jahre nach seiner Aufstellung überprüft und soweit erforderlich geändert, ergänzt oder neu aufgestellt werden.

Den neu aufgestellten Flächennutzungsplan unserer Gemeinde hat die Regierung von Oberbayern mit Bescheid vom 23.01.2006 genehmigt. Er wurde mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 31.03.2006 wirksam.

Die 1. Berichtigung (22.01.2008/20.01.2009) passt den Flächennutzungsplan an zwei Bebauungsplan-Änderungen an, die als Bebauungspläne der Innenentwicklung laut Paragraf 13 a BauGB aufgestellt wurden: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Emil-Riedl-Weg“ und 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Wolfratshauser Straße 42“. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes erfolgt ohne Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Sie beinhaltet auch keinen Umweltbericht und bedarf auch nicht der Genehmigung.

Die Erste Änderung des Flächennutzungsplanes für das Werksgelände von United Initiators wurde im Parallelverfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23b “Industriegebiet  Dr.-Gustav-Adolph-Strasse” vorgenommen. Die Änderung wurde vom Landratsamt München mit Bescheid vom 23.05.2023 (Az.: 4.1-0008/20/FNP) genehmigt.

Unseren Flächennutzungsplan und alle dazu gehörigen Dokumente finden Sie unten unter „Downloads“.

Bitte beachten Sie: Beim Download des Flächennutzungsplanes übernehmen wir keine Gewähr über die Vollständigkeit oder den Maßstab der Unterlagen. Sie können den Flächennutzungsplan auch während der Öffnungszeiten in der Bauverwaltung einsehen. Die Mitarbeiter der Bauverwaltung geben Ihnen gerne Auskunft.

Bebauungspläne: die verbindliche Bauleitplanung

Über die Bebauungspläne unserer Gemeinde können Sie sich auf unserer Internet-Seite unter dem Menüpunkt Bebauungsplan informieren.