Bauleitplanung (Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanverfahren)

Hinweise

Neben rechtskräftigen Bebauungsplänen, die Sie unter der Rubrik Bebauungsplan finden, gibt es laufende Bauleitplanverfahren zur Neuaufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen oder der Änderung und Berichtigung des Flächennutzungsplanes.

Einstellen von auszulegenden Unterlagen und ortsüblichen Bekanntmachungen ins Internet sowie Übermittlung von Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Novelle zur Digitalisierung von Bauleitplanverfahren im Jahr 2023 (in Kraft getreten am 07.07.2023) hat u.a. Änderungen hinsichtlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden/Träger öffentlicher Belange und die Abgabe bzw. die Einholung von Stellungnahmen zur Folge.

  • Die Öffentlichkeit und die Behörden/Träger öffentlicher Belange werden digital an Bauleitplanverfahren beteiligt.
  • Die digitale Veröffentlichung von Unterlagen wird zur Regel. Die Möglichkeit Unterlagen analog auszulegen bleibt jedoch erhalten, um allen Teilen der Bevölkerung eine Beteiligung zu ermöglichen.
  • Stellungnahmen sollen während der Dauer der jeweiligen Veröffentlichungsfrist elektronisch an die Gemeinde übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Gemeinde gesendet oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus vorgebracht werden.

Die Bekanntmachungen von Bauleitplanverfahren, die ebenfalls digital veröffentlicht werden, enthalten Angaben zu den Abgabemöglichkeiten von Stellungnahmen.

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO

Unter Downloads finden Sie die allgemeine Veröffentlichung der Bekanntmachung über die datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO. Diese Bekanntmachung wurde im Amtsblatt (Isar-Anzeiger) vom 24.10.2019 veröffentlicht.

Für nach dem 17.10.2019 eingeleitete Verfahren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (§ 3 und § 4 BauGB) wird es fortan eine auf das konkret bezogene Bauleitplanverfahren angepasste Veröffentlichung geben.

Abgabe von Stellungnahmen in Bauleitplanverfahren

Stellungnahmen sollen während der Dauer der jeweiligen Veröffentlichungsfrist elektronisch an die E-Mailadresse bauleitplanung@pullach.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Gemeinde Pullach i. Isartal, Abteilung 3.1 Bauverwaltung, Johann-Bader-Straße 21, 82049 Pullach i. Isartal, gesendet oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus (Abteilung 3.1 Bauverwaltung, Zimmer 204 bis 206) vorgebracht werden. 

Aktuell laufende Verfahren