Hinweis
Neben rechtskräftigen Bebauungsplänen, die Sie unter der Rubrik Bebauungsplan finden, gibt es laufende Bebauungsplanverfahren.
Einstellen von ortsüblichen Bekanntmachungen und auszulegenden Unterlagen ins Internet nach § 4a Abs. 4 BauGB
„Nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen. Die Verpflichtung gilt aufgrund der Verweisung in § 34 Absatz 6 Satz 1 und § 35 Absatz 6 Satz 5 BauGB auf § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BauGB auch für Innen- und Außenbereichssatzungen, wenn eine Auslegung nach § 3 Absatz 2 durchgeführt wird. (…)
Der bisherige § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB sah nur eine fakultative Nutzung elektronischer Informationstechnologien bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vor. Nunmehr wird geregelt, dass neben die ortsübliche Bekanntmachung verpflichtend eine zusätzliche Einstellung des Inhalts der ortsüblichen Bekanntmachung einschließlich der nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet tritt. Der Verpflichtung zur Einstellung in das Internet ist genügt, wenn die auszulegenden Unterlagen, etwa über das Internetportal der Gemeinde, für die Öffentlichkeit auffindbar und abrufbar sind. (…)“
Quelle: Muster-Einführungserlass zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt und zu weiteren Änderungen des Baugesetzbuches (BauGBÄndG 2017 – Mustererlass), Seite 14, Nr. 3.1.3.1 / Mitteilung des Bayerischen Städtetag, Rundschreiben Nr. 002/2018 vom 10.01.2018
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO
Unter Downloads finden Sie die allgemeine Veröffentlichung der Bekanntmachung über die datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO. Diese Bekanntmachung wurde im Amtsblatt (Isar-Anzeiger) vom 24.10.2019 veröffentlicht.
Für nach dem 17.10.2019 eingeleitete Verfahren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (§ 3 und § 4 BauGB) wird es fortan eine auf das konkret bezogene Bauleitplanverfahren angepasste Veröffentlichung geben.
Abgabe von Stellungnahmen in Bauleitplanverfahren
Stellungnahmen sollen während der Dauer der vorgenannten Veröffentlichungsfrist elektronisch an die E-Mailadresse bauleitplanung@pullach.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Gemeinde Pullach i. Isartal, Abteilung 3.1 Bauverwaltung, Johann-Bader-Straße 21, 82049 Pullach i. Isartal, gesendet oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus (Abteilung 3.1 Bauverwaltung) vorgebracht werden.
„Nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen. Die Verpflichtung gilt aufgrund der Verweisung in § 34 Absatz 6 Satz 1 und § 35 Absatz 6 Satz 5 BauGB auf § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BauGB auch für Innen- und Außenbereichssatzungen, wenn eine Auslegung nach § 3 Absatz 2 durchgeführt wird. (...)
Der bisherige § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB sah nur eine fakultative Nutzung elektronischer Informationstechnologien bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vor. Nunmehr wird geregelt, dass neben die ortsübliche Bekanntmachung verpflichtend eine zusätzliche Einstellung des Inhalts der ortsüblichen Bekanntmachung einschließlich der nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet tritt. Der Verpflichtung zur Einstellung in das Internet ist genügt, wenn die auszulegenden Unterlagen, etwa über das Internetportal der Gemeinde, für die Öffentlichkeit auffindbar und abrufbar sind. (…)“
Quelle: Muster-Einführungserlass zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt und zu weiteren Änderungen des Baugesetzbuches (BauGBÄndG 2017 – Mustererlass), Seite 14, Nr. 3.1.3.1 / Mitteilung des Bayerischen Städtetag, Rundschreiben Nr. 002/2018 vom 10.01.2018
Unter Downloads finden Sie die allgemeine Veröffentlichung der Bekanntmachung über die datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO. Diese Bekanntmachung wurde im Amtsblatt (Isar-Anzeiger) vom 24.10.2019 veröffentlicht.
Für nach dem 17.10.2019 eingeleitete Verfahren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (§ 3 und § 4 BauGB) wird es fortan eine auf das konkret bezogene Bauleitplanverfahren angepasste Veröffentlichung geben.
Stellungnahmen sollen während der Dauer der vorgenannten Veröffentlichungsfrist elektronisch an die E-Mailadresse bauleitplanung@pullach.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die
Gemeinde Pullach i. Isartal
Abteilung 3.1 Bauverwaltung
Johann-Bader-Straße 21
82049 Pullach i. Isartal
gesendet oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus (Abteilung 3.1 Bauverwaltung) vorgebracht werden.
Aktuell laufende Bebauungsplanverfahren und Bekanntmachungen
- Hinweis
- Einstellen von ortsüblichen Bekanntmachungen und auszulegenden Unterlagen ins Internet nach § 4a Abs. 4 BauGB
- Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO
- 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 “Gartenstadt” für die Anwesen im Bereich der Wolfratshauser Straße (Hausnummer: 81 bis 97a), Waldstraße (Hausnummer: 9 bis 19d), Römerstraße (Hausnummer: 14 bis 22) und Seitnerstraße (Hausnummer: 32 bis 44) bzw. den Flurstücknummern 508, 508/1, 509, 509/2, 509/3, 510, 510/1, 511, 512, 512/1, 513, 514, 515, 516, 517, 518, 519, 520, 520/1, 521, 521/1, 522, 522/1, 522/2, 523, 523/1, 524, 525, 526, 527, 528, 529, 530, 531 im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 “Energiezentrale Nord der IEP” im Bereich des Anwesens der Innovative Energie für Pullach GmbH (IEP) in der Hans-Keis-Straße 65 mit der Flurstücknummer 163/6 und dem Anwesen der Gemeinde Pullach i. Isartal mit der Flurstücksnummer 163 zur Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes “Energiezentrale und begleitende Einrichtungen zur Nutzung der Geothermie” für die Sicherung bestehender Anlagen und Lagerflächen, sowie zur Erweiterung der Energiezentrale Nord nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Mäuseburg“ im Bereich der Margarethenstraße 15 für die gemeindeeigenen Anwesen mit den Flurstücknummern 126, 131 (Teilfläche), 138 und 139 im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Flächennutzungsplanänderung an der Margarethenstraße für die gemeindeeigenen Grundstücke mit den Flurstücknummern 126, 131 und 131/7 im Parallelverfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Sport- und Jugendfreizeitanlagen an der Margarethenstraße“
- Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Sport- und Jugendfreizeitanlagen an der Margarethenstraße“
- Bebauungsplan Nr. 34 „Östlich des Kirchplatzes“
- Bebauungsplan Nr. 32 „Linde A Seitnerstraße Ost“
- Bebauungsplan Nr. 15 “Gartenstadt”