Bebauungsplanverfahren

Hinweis

Neben rechtskräftigen Bebauungsplänen, die Sie unter der Rubrik Bebauungsplan finden, gibt es laufende Bebauungsplanverfahren.

Einstellen von ortsüblichen Bekanntmachungen und auszulegenden Unterlagen ins Internet nach § 4a Abs. 4 BauGB

„Nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen. Die Verpflichtung gilt aufgrund der Verweisung in § 34 Absatz 6 Satz 1 und § 35 Absatz 6 Satz 5 BauGB auf § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BauGB auch für Innen- und Außenbereichssatzungen, wenn eine Auslegung nach § 3 Absatz 2 durchgeführt wird. (…)

Der bisherige § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB sah nur eine fakultative Nutzung elektronischer Informationstechnologien bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vor. Nunmehr wird geregelt, dass neben die ortsübliche Bekanntmachung verpflichtend eine zusätzliche Einstellung des Inhalts der ortsüblichen Bekanntmachung einschließlich der nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet tritt. Der Verpflichtung zur Einstellung in das Internet ist genügt, wenn die auszulegenden Unterlagen, etwa über das Internetportal der Gemeinde, für die Öffentlichkeit auffindbar und abrufbar sind. (…)“

Quelle: Muster-Einführungserlass zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt und zu weiteren Änderungen des Baugesetzbuches (BauGBÄndG 2017 – Mustererlass), Seite 14, Nr. 3.1.3.1 / Mitteilung des Bayerischen Städtetag, Rundschreiben Nr. 002/2018 vom 10.01.2018

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO

Unter Downloads finden Sie die allgemeine Veröffentlichung der Bekanntmachung über die datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO. Diese Bekanntmachung wurde im Amtsblatt (Isar-Anzeiger) vom 24.10.2019 veröffentlicht.

Für nach dem 17.10.2019 eingeleitete Verfahren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (§ 3 und § 4 BauGB) wird es fortan eine auf das konkret bezogene Bauleitplanverfahren angepasste Veröffentlichung geben.

Abgabe von Stellungnahmen in Bauleitplanverfahren

Stellungnahmen sollen während der Dauer der vorgenannten Veröffentlichungsfrist elektronisch an die E-Mailadresse bauleitplanung@pullach.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Gemeinde Pullach i. Isartal, Abteilung 3.1 Bauverwaltung, Johann-Bader-Straße 21, 82049 Pullach i. Isartal, gesendet oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus (Abteilung 3.1 Bauverwaltung) vorgebracht werden. 

„Nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen. Die Verpflichtung gilt aufgrund der Verweisung in § 34 Absatz 6 Satz 1 und § 35 Absatz 6 Satz 5 BauGB auf § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BauGB auch für Innen- und Außenbereichssatzungen, wenn eine Auslegung nach § 3 Absatz 2 durchgeführt wird. (...)

Der bisherige § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB sah nur eine fakultative Nutzung elektronischer Informationstechnologien bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vor. Nunmehr wird geregelt, dass neben die ortsübliche Bekanntmachung verpflichtend eine zusätzliche Einstellung des Inhalts der ortsüblichen Bekanntmachung einschließlich der nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet tritt. Der Verpflichtung zur Einstellung in das Internet ist genügt, wenn die auszulegenden Unterlagen, etwa über das Internetportal der Gemeinde, für die Öffentlichkeit auffindbar und abrufbar sind. (…)“

Quelle: Muster-Einführungserlass zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt und zu weiteren Änderungen des Baugesetzbuches (BauGBÄndG 2017 – Mustererlass), Seite 14, Nr. 3.1.3.1 / Mitteilung des Bayerischen Städtetag, Rundschreiben Nr. 002/2018 vom 10.01.2018

Unter Downloads finden Sie die allgemeine Veröffentlichung der Bekanntmachung über die datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO. Diese Bekanntmachung wurde im Amtsblatt (Isar-Anzeiger) vom 24.10.2019 veröffentlicht.

Für nach dem 17.10.2019 eingeleitete Verfahren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (§ 3 und § 4 BauGB) wird es fortan eine auf das konkret bezogene Bauleitplanverfahren angepasste Veröffentlichung geben.

Stellungnahmen sollen während der Dauer der vorgenannten Veröffentlichungsfrist elektronisch an die E-Mailadresse bauleitplanung@pullach.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die

Gemeinde Pullach i. Isartal
Abteilung 3.1 Bauverwaltung
Johann-Bader-Straße 21
82049 Pullach i. Isartal

gesendet oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus (Abteilung 3.1 Bauverwaltung) vorgebracht werden.

Aktuell laufende Bebauungsplanverfahren und Bekanntmachungen