| Gewerbesteuerhebesatz | 260 v. H. (München 490 v. H.) |
| Grundsteuerhebesatz für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe | 160 v. H. |
| Grundsteuerhebesatz für die Grundstücke | 225 v. H. |
| Frischwassergebühren | 0,89 Euro/m3 zzgl. 7 % USt = 0,95 Euro/m³ |
| Abwassergebühren | 2,19 Euro/m3 (nicht umsatzsteuerpflichtig) |
| Abfallgebühren | Beispiel: bei 14-tägiger Leerung einer 120 Liter Tonne 234 Euro/Jahr |
Durch Wärme aus Thermalwasser, das über ein eigenes Fernwärmesystem der IEP GmbH verteilt wird, kann Energie unter den Preisen für Öl und Erdgas angeboten werden.
Straßenausbaubeiträge und eine Zweitwohnungssteuer werden nicht erhoben.