Pullach i. Isartal / Vergabekriterien für die Zuteilung einer Gemeindewohnung
 
 

Vergabekriterien:

• Für die Vergabe ist grundsätzlich die aktuelle Wohnsituation, die familiären Verhältnisse sowie die finanzielle Situation ausschlaggebend. Sind Bewerbungen gleichartig, kann auf die Wartezeit abgestellt werden.

• Beim Bewerber darf grundsätzlich kein Wohn-/Grundeigentum oder beträchtliches Vermögen vorliegen.

• Der Bewerber hat eine in Pullach lebende, nahe verwandte Person, die der Pflege bedarf und durch den Bewerber betreut und gepflegt wird. Die Betreuung dieser Person durch den Bewerber ist schriftlich nachzuweisen.

• Der Bewerber muss seit mindestens fünf Jahren seinen Hauptwohnsitz in Pullach haben oder bei Wegzug nach hier verbrachter Jugend mindestens acht Jahre in Pullach mit Hauptwohnsitz gewohnt haben.

• Ist der Bewerber aktiv ehrenamtlich bei einer Pullacher Gruppierung seit mindestens fünf Jahren tätig und kann dies auch entsprechend nachweisen, so sollte dieser verstärkt berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für junge Mitbürgerinnen und Mitbürger.

• Hat der Bewerber seinen Arbeitsplatz seit mindestens acht Jahren in Pullach, sollte auch ein Antrag von diesem angenommen und berücksichtigt werden.

Sie werden darauf hingewiesen, dass der Antrag für die Dauer von 1 Jahr gilt. Der Antrag kann einmalig um ein weiteres Jahr formlos schriftlich verlängert werden.

 
© 2007 Gemeinde Pullach