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Flächennutzungsplan
als vorbereitende Bauleitplanung

§§ 5 bis 7 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Flächennutzungsplan stellt in Grundzügen die planerischen Zielstellungen für den Gesamtbereich des Gemeindegebietes dar. Im Flächennutzungsplan wird die Art der Bodennutzung, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt, für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dargestellt. Der Flächennutzungsplan hat die Aufgabe, die unterschiedlichen räumlichen Nutzungsansprüche wie Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Gemeinbedarf, Verkehr etc. zu koordinieren, zu steuern und zu einem Gesamtkonzept zusammenzuführen.

Im Gegensatz zum Bebauungsplan entfaltet der Flächennutzungsplan gegenüber dem Bürger keine mittelbare Verbindlichkeit. Bei Fachplanungen anderer öffentlicher Träger ist der Flächennutzungsplan für diese verbindlich.

Nach Gesetzeslage soll der Flächennutzungsplan spätestens 15 Jahre nach seiner Aufstellung überprüft und soweit erforderlich geändert, ergänzt oder neu aufgestellt werden.

 
 

Ansprechpartner/-in

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