Im Rahmen der Föderalismusreform wird das bisherige Verfahren zur Überwachung des Zweckentfremdungsverbots in Bayern zum 01.01.2009 aufgehoben. Gleichzeitig wird den Städten und Gemeinden die Kompetenz übertragen, bei Bedarf eigene Regelungen zu erlassen.
Der Gemeinderat wird in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.01.2008 von der Gesetzesänderung über die Zweckentfremdung von Wohnraum in Kenntnis gesetzt.
Die Gemeinde Pullach i. Isartal hält es nicht für erforderlich eine Erhaltungssatzung i.S. des neuen Zweckentfremdungsrechts zu erlassen.
Eine Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum ist somit ab 01.01.2009 nicht mehr erforderlich.