Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 25.10.2005 den Ersten Bürgermeister beauftragt
Der beantragte Eingliederungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 8,02 km². Mit der Eingliederung würde sich die Gemeindefläche von bisher 7,41 km² auf zukünftig ca. 15,43 km² mehr als verdoppeln.
| Norden: | Grenze des Landkreises München |
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| Osten: | Bestehende Gemeindegrenze von Pullach i. Isartal |
| Süden: | Südliche Begrenzung der Hochspannungstrasse weitgehend parallel zum Link "Ludwigsgeräumt und verschwenkend auf "Charlotten-/ Preysinggeräumt" |
| Westen: | Bundesautobahn A 95 (westlicher Trassenfuß der Autobahn ohne die Staatsstraße St 2065) |

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Nach Vorabstimmung mit allen Verfahrensbeteiligten hat die Gemeinde Pullach i. Isartal mit Schreiben vom 01.08.2006 bei der Regierung von Oberbayern den Antrag auf Eingliederung gemeindefreier Gebiete für den o.g. Teilbereich des Forstenrieder Parks nach Art. 11 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) gestellt.
Mit einstimmigen Beschlüssen vom 19.09.2006 und 22.01.2008 hat der Gemeinderat das Festhalten am geplanten Eingliederungsbereich bekräftigt. In der Sitzung am 22.01.2008 wurde eine geringfügige Verschiebung der Südgrenze in einem Teilbereich beschlossen.
Die Regierung von Oberbayern hat das erforderliche Verwaltungsverfahren jedoch bis heute nicht eingeleitet, obwohl die Gemeinde wiederholt hierum gebeten hat.
Sabine Bühle
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Jürgen Weiß
Zimmer 205
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