Leitung:
Claudia Zettel
Zimmer E 05
Tel. 089/744 744-24
E-Mail: ewo@pullach.de
E-Mail: zettel@pullach.de
Sachbearbeiterin
Renate Kracklauer
Zimmer E 05
Tel. 089/744 744-26
E-Mail: ewo@pullach.de
E-Mail: kracklauer@pullach.de
Sachbearbeiterin
Carolin David
Zimmer E 05
Tel. 089/744 744-25
E-Mail: ewo@pullach.de
E-Mail: david@pullach.de
Sie möchten sich in Pullach i. Isartal anmelden, abmelden, oder Sie sind
innerhalb von Pullach i. Isartal umgezogen.
Was ist erforderlich bei der Anmeldung:
- Ihr Personalausweis bzw. Reisepass, da die Adresse geändert wird.
- Ein Anmeldeformular, das Sie bitte exakt ausfüllen, unterschreiben und uns vorbeibringen.
Das Anmeldeformular können Sie herunterladen oder Sie erhalten es im Einwohnermeldeamt.
Was ist erforderlich bei der Abmeldung:
Die Abmeldung ist nach dem 01.06.2004 nur noch in folgenden Ausnahmefällen
erforderlich:
- bei Wegzug ins Ausland
- bei mehreren Wohnsitzen, von welchen mindestens einer aufgegeben werden soll.
In diesen Fällen benötigen wir zur Abmeldung
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Ein Abmeldeformular, das Sie bitte exakt ausfüllen, unterschreiben und uns vorbeibringen oder zuschicken.
Das Abmeldeformular können Sie herunterladen.
Neubeantragung des Reisepasses
Was ist erforderlich?
- Persönliche Vorsprache wegen Unterschrift und Fingerabdruck
- Ihr alter Reisepass oder Personalausweis bzw. der bisherige Kinderausweis
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto (Frontalansicht und heller, einfarbiger Hintergrund)
- Aktuelle Geburts- oder Heiratsurkunde (sofern die Urkunden beim Meldeamt Pullach i.Isartal noch nicht vorliegen)
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr die Zustimmungserklärung der
Sorgeberechtigten
Gültigkeit:
- bis 24 Jahre: 6 Jahre
- ab 24 Jahre: 10 Jahre
Kosten:
- bis 24 Jahre 37,50 Euro
- ab 24 Jahre 59,00 Euro
Bearbeitungszeit:
ca. 3-4 Wochen, Ihr Reisepass wird durch die Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Wenn der Reisepass zur Abholung bereit liegt, erhalten Sie von uns eine schriftliche Benachrichtigung.
Verlust des Reisepasses:
- Erstatten Sie bitte bei uns Verlustanzeige.
- Ansonsten sind die Unterlagen wie bei der Neuausstellung vorzulegen.
- Im Falle des Diebstahls erstatten Sie bitte Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle und legen Sie uns das Protokoll zur Neuausstellung vor.
Vorläufiger Reisepass:
Wenn Ihr Reisepass verloren gegangen oder abgelaufen ist, kann ein vorläufiger Reisepass beantragt werden.
Einreisebestimmungen: Bitte erkundigen Sie sich, ob das Land in das sie einreisen möchten, einen vorläufigen Reisepass akzeptiert!
Was ist erforderlich?
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto (Frontalansicht und hellem, einfarbigen Hintergrund)
- aktuelle Geburts- oder Heiratsurkunde
Gültigkeit:
1 Jahr
Kosten:
26,00 Euro für jedes Alter
Der vorläufige Reisepass ist in einigen Tagen erstellt.
Ihr Personalausweis ist abgelaufen oder Sie möchten erstmalig einen neuen Personalausweis beantragen:
Was ist erforderlich?
- alter Personalausweis bzw. der bisheriger Kinderausweis
- ein aktuelles Passfoto (Frontalansicht mit hellem, einfarbigen Hintergrund)
- aktuelle Geburts- oder Heiratsurkunde
(sofern noch keine Urkunden bei der Gemeinde vorliegen)
- bei unter 16-jährigen Antragstellern die Zustimmungserklärung der
Sorgeberechtigten
Gültigkeit des Ausweises:
bis 24 Jahre: 6 Jahre
ab 24 Jahre: 10 Jahre
Kosten:
- bei erstmaliger Ausstellung gebührenfrei (bis zum 21. Lebensjahr)
- für weitere Neuausstellung 8,00 Euro
Bearbeitungszeit:
ca. 3 Wochen, Ihr Personalausweis wird durch die Bundesdruckerei in Berlin erstellt.
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen.
- Erstatten Sie bitte bei uns Verlustanzeige.
- Ansonsten sind die Unterlagen, wie bei einer Neuausstellung vorzulegen.
- Im Falle des Diebstahls erstatten Sie bitte Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle und legen Sie uns das Protokoll zur Neuausstellung vor.
Vorläufiger Personalausweis:
Wenn Ihr Personalausweis verloren gegangen oder abgelaufen ist, kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden.
Dies ist jedoch nur in Verbindung mit dem Antrag auf einen regulären Personalausweis möglich!
Bitte erkundigen Sie sich, ob das Land, in das Sie einreisen möchten, einen vorläufigen Personalausweis akzeptiert! Einreisebestimmungen
Was ist erforderlich?
- ein aktuelles Passfoto (Frontalansicht mit hellem, einfarbigem Hintergrund)
- aktuelle Geburts- oder Heiratsurkunde
Gültigkeit:
3 Monate
Kosten:
8,00 Euro
Bearbeitungszeit:
Der vorläufige Personalausweis wird durch das Meldeamt Pullach i. Isartal erstellt und Ihnen sofort ausgehändigt.
Sie benötigen für Ihr Kind erstmalig einen Kinderreisepass.
Was ist erforderlich:
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto (Frontalansicht mit hellem, einfarbigen Hintergrund) unabhängig vom Alter des Kindes.
Beachten Sie bitte die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes!
- schriftliche Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten
- Vorlage der Ausweise zur Unterschriftsvergleichung
(der Vordruck ist im Meldeamt erhältlich oder kann von Ihnen hier herunter geladen werden)
- bzw. Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts
- bei alleinigem Sorgerrecht, Vorlage einer Negativbescheinigung des Jugendamtes
- Geburtsurkunde (sofern diese dem Meldeamt noch nicht vorliegt)
- ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes erforderlich
Gültigkeit:
- 6 Jahre,längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Kosten:
- bei Neuausstellung 13, 00 Euro
- bei Verlängerung 6,00 Euro
Bearbeitungszeit:
Neuausstellung und Verlängerung innerhalb weniger Tage
Sie benötigen eine Bescheinigung:
- Meldebescheinigung
- Aufenthaltsbescheinigung
- Haushaltsbescheinigung
- Lebensbescheinigung
Bitte legen Sie uns Ihren Ausweis vor.
Die Bescheinigungen können sofort ausgehändigt werden.
Kosten:
Sämtliche Bescheinigungen 5,00 Euro
(für Rentenzwecke bzw. Kindergeldantrag kostenfrei)
Lichtbildmuster für Ausweise/Pässe
Anmeldung
Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen
Abmeldung (nur bei Wegzug ins Ausland nötig)
Antrag auf Ausstellung einer Lohnsteuerkarte
Antrag auf Ausstellung einer weiteren Lohnsteuerkarte (Klasse 6)
Antrag auf Lohnsteuerklassenänderung
Antrag auf einfache/erweiterte Melderegisterauskunft
Zustimmungserklärung zur Beantragung von Dokumenten
Anzeige über den Verlust von Dokumenten