Pullach i. Isartal / Bekanntmachungen / 0225_Informationsfreiheitssatzung
 
 
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25.02.2009 - Informationsfreiheitssatzung

Informationsfreiheitssatzung Kostenverzeichnis

Tarif-Gruppe Tarif-Nr. Gegenstand   Gebühr in €
0   Informationsfreiheitssatzung    
  10 Übermittlung von Informationen nach der Informationsfreiheitssatzung    
    1. a) Erteilung einer Auskunft, je nach Aufwand 5,00 – 100,00
    b) für einfache mündliche und fernmündliche Auskünfte werden keine Gebühren erhoben  
         
    2. Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten und sonstiger Informationsträger  
    a) In einfachen Fällen 5,00 – 25,00
    b) Bei umfangreichem Verwaltungsaufwand 26,00 – 50,00
    c) Bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand, insbesondere, wenn Daten ausgesondert werden müssen zum Schutz überwiegend öffentlicher oder privater Interessen (§§7, 9 und 10 der Informationsfreiheitssatzung) 51,00 – 100,00
         
    3. Auslagen entsprechend des Kostenverzeichnisses zur Kostensatzung vom 26.11.2001  
         
    4. Bei Ablehnung eines Antrages auf Informationsgewährung bzw. Einsichtnahme in Akten wird die Hälfte der vorstehend für eine Auskunftserteilung bzw. eine Einsichtnahme in Akten vorgesehenen Gebühr zuzüglich der entstandenen Auslagen erhoben.  
Informationsfreiheitssatzung.pdf
2002kB
 
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