Gemeinderatssitzung vom 7. November 2017

Der Ortsentwicklungsplan stand erneut auf der Tagesordnung des Pullacher Gemeinderates in der Sitzung vom 07. November. Christian Ufer vom Büro Terrabiota gab einen Überblick über planerische Vorschläge zu Handlungsbedarfen und vorrangigen Handlungsempfehlungen gegliedert in die Themenbereiche (1) Bauliche Entwicklung, (2) Verkehr, (3) Freiflächen und Umwelt, (4) Soziale Infrastruktur, Freizeit und Kultur und (5) Nahversorgung und Wirtschaft. Zu jedem Thema wurden mehrere Vorschläge vorgestellt und priorisiert. Die Unterlagen mit weiteren Erläuterungen finden Sie hier im Downloadbereich. 

Beispielhaft wurden genannt:

  • Bauliche Entwicklung
    • Neubau des Hallenbades auf der Kuhwiese
    • Entwicklung Bebauungskonzept für die Bahnhofswiese mit durchmischten Nutzungen
  • Verkehr
    • Schwantaler Straße als Verbindung zwischen Bahnhof und Kirchplatz umgestalten
    • Neue Verkehrsführung der Kreuzung Münchner-/Richard-Wagner-/Wurzelseppstraße konzipieren
  • Freiflächen und Umwelt
    • Höllriegelpark: Öffentliche Zugänglichkeit dauerhaft sichern und behutsam herrichten
    • Fläche Freizeitbad: Neugestaltung als Grünfläche nach Abbruch des Schwimmbads
  • Soziale Infrastruktur, Freizeit und Kultur
    • Neubau Jugendhaus beim Skatepark
    • Erweiterung/Neubau Grundschule sowie Mittelschule
  • Nahversorgung und Wirtschaft
    • Attraktivierung des Wöllner Platzes
    • Mögliche Erweiterung des bestehenden Norma-Marktes
    • Lebensmittel- und Drogeriemarkt auf Bahnhofswiese ansiedeln.

Der Gemeinderat wird sich noch im November mit den Themen in einem internen Workshop auseinandersetzen. Der Öffentlichkeit vorgestellt werden die Handlungsempfehlungen im Rahmen einer Ausstellung im Foyer des Bürgerhauses vom 27.02. bis 05.03.2018. Hier wird es dann auch eine moderierte Informationsveranstaltung geben, deren Termin noch rechtzeitig bekannt gegeben wird.

Wohnungsbauprojekt Heilmannstraße 53/55

Förderung bewilligt

Bürgermeisterin Susanna Tausendfreund konnte dem Gemeinderat von erfreulicher Post berichten. Am 3. November ist der Förderbescheid der Regierung von Oberbayern für den Neubau der 22 Mietwohnungen in der Heilmannstraße 53/55 eingegangen. Aus dem Kommunalen Wohnraumförderprogramm ist ein staatlicher Zuschuss in Höhe von 3.347.000 Euro vorgesehen. Somit verbleibt ein Eigenanteil für die gesamten Planungs-, Bau- und Nebenkosten für das Projekt von 5 Millionen Euro. Der Erwerb des Grundstückes erfolgte bereits Anfang 2016. Die Kosten hierfür wurden bei der Förderzusage berücksichtigt.

Initiatoren des Bürgerbegehrens beantragen Eilverfahren bei Gericht

Zu berichten war auch, dass das Verwaltungsgericht München nun über einen Eilantrag der drei Vertreter des Bürgerbegehrens zu entscheiden hat. Mit diesem Antrag soll die Gemeinde verpflichtet werden, jegliche Maßnahmen in Bezug auf die Bebauung des Grundstückes Heilmannstraße 53/55 zu unterlassen, bis das Gericht darüber entschieden hat, ob die Gemeinde das Bürgerbegehren zurecht für unzulässig erklärt hat oder ob doch noch ein Bürgerentscheid stattfinden muss. Die Gemeinde hat ihre Stellungnahme samt umfangreicher Akten bereits bei Gericht eingereicht und ist an einer schnellen Klärung interessiert.