Ehrenamt zahlt sich immer aus

Ehrenamtskarte und LandkreisPass – ein kleiner Anreiz für den großen Einsatz

Bürgerschaftliches Engagement stellt eine tragende Säule unserer Gesellschaft dar. Auch in Pullach können gerade im sozialen Bereich etliche Angebote nur durch das Ehrenamt aufrechterhalten und ausgebaut werden.

Damit das ehrenamtliche Engagement, das in unserer Gemeinde von großer Bedeutung ist, eine besondere Wertschätzung und Anerkennung erfährt, hat sich der Landkreis München Anfang 2013 dem Projekt der Bayerischen Ehrenamtskarte angeschlossen. Mit dieser Karte sind Preisnachlässe und Vergünstigungen z.B. in Freizeitsparks, in bayerischen Museen, kommunalen Einrichtungen und über 30 Unternehmen in Bayern sowie der Stadt München verbunden. In unserer Gemeinde können beispielsweise vergünstigte Karten für Veranstaltungen im Bürgerhaus sowie ein ermäßigter Eintritt im Freizeitbad in Anspruch genommen werden. Die Akzeptanzstellen sind im Internet aufgelistet (www.lbe.bayern.de). Als zusätzlichen Bonus haben Inhaber der Ehrenamtskarte ein Anrecht auf den LandkreisPass, der sonst Personen mit geringem Einkommen vorbehalten ist.

Wer bekommt die Ehrenamtskarte? Allgemein wird ein freiwilliges und unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche bzw. Projektarbeit von mindestens 250 Stunden pro Jahr erwartet. Dabei muss man aktuell mindestens zwei Jahre in seinem Ehrenamt aktiv und mindestens 16 Jahre alt sein. Die ehrenamtliche Tätigkeit muss von der Organisation, für die man tätig ist, bestätigt werden. Aktive Feuerwehrleute müssen die Grundausbildung abgeschlossen haben. Die Ehrenamtskarte kann im Landratsamt beantragt werden, sie ist drei Jahre gültig und kann verlängert werden.

Den LandkreisPass hat der Landkreis München im Frühjahr 2014 eingeführt. Er bietet viele Vergünstigungen, insbesondere ein stark reduziertes MVV-Monatsticket, das sogenannte Sozialticket IsarCard S. Von diesem günstigen Ticket können auch die Inhaber der Ehrenamtskarte profitieren, wenn sie den LandkreisPass beantragen.

Natürlich bestehen für den LandkreisPass einige Voraussetzungen. Zielgruppen sind primär Bürgerinnen und Bürger mit niedrigem Einkommen, denn der LandkreisPass stellt einen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe und sozialen Integration dar. Konkret können alle Landkreisbürger ab 15 Jahren, die Sozialleistungen wie ALG II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, den LandkreisPass im Landratsamt oder direkt im Rathaus beantragen. Zusätzlich erhalten ihn Personen mit einem Einkommen von nicht mehr als 20 Prozent über den Einkommensgrenzen der genannten staatlichen Hilfen. Hinzu kommen Teilnehmer im Bundesfreiwilligendienst, eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, Jugendleiter/innen sowie Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte.

Mit dem LandkreisPass können Preisnachlässe und Vergünstigungen verschiedenster Art geltend gemacht werden, beispielsweise in Kinos, Museen und Ausstellungen, bei Sportmöglichkeiten oder Theatern. Die Liste der Anbieter wird stets länger (www.landkreis-muenchen.de).

Besonders attraktiv aber ist der Zugang zur IsarCard S des MVV für nur 25,40 Euro pro Monat für das Gesamtnetz (werktags ab 9 Uhr). Es können eigene Kinder und Enkelkinder bis 14 Jahren in beliebiger Anzahl, ansonsten maximal drei Kinder in U- und S-Bahn, Bus und Tram kostenlos mitgenommen werden.

Der LandkreisPass muss alle sechs Monate verlängert werden. Eine Ausnahmeregelung (ein Jahr Gültigkeit) gilt für Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte.

Herzliche Grüße von Ihrer
Susanna Tausendfreund
Erste Bürgermeisterin

10.05.2017