Ihre Rechte als Gartenbesitzer
Natürlich kann die Broschüre „im Ernstfall“ den kundigen Rechtsrat nicht ersetzen. Aber sicherlich tragen die lesenswerten Informationen zu einem guten nachbarlichen Einvernehmen bei. Die Broschüre finden Sie auf der Internet-Seite des Ministeriums – dorthin gelangen Sie rechts unter „Links“. Für eine grüne Gemeinde: BaumschutzDer Bestand an Laub- und Nadelbäumen ist innerhalb der bebauten Ortsteile unserer Gemeinde geschützt. Denn nur so sorgen wir für ein grünes, belebtes Ortsbild. Zudem gilt natürlich: Je mehr Grün wir in unserer Gemeinde haben, desto mehr tun wir für den Umweltschutz. Welche Bäume fallen unter die sogenannte Baumschutzverordnung?
Was müssen Sie tun, wenn Sie einen Baum fällen möchten? Rufen Sie uns einfach an: Bei einem Vorort-Termin können wir die Situation mit Ihnen gemeinsam beurteilen. Die Fällung oder den Zuschnitt beantragen Sie dann bitte schriftlich mit einem Formular – Sie finden dieses rechts unter „Downloads“. Was sollten Sie bei einem Bauvorhaben beachten?
Das Info-Blatt zur Erstellung eines Freiflächengestaltungsplanes sowie die Erklärung „Schützenswerte Bäume“ finden Sie rechts unter „Downloads“. |
