Bebauungsplan Nr. 15 “Gartenstadt”

7. Änderung mit der Bezeichnung „15 G“ für das im Bereich der Gistlstraße als öffentliche Grünfläche (Kinderspielplatz und Wald) genutzte Anwesen mit den Fl.-Nr. 272 und 386 sowie Verkehrsflächen der Gistlstraße mit der Fl-Nr. 209/3 Tfl. (Lage: zwischen den Anwesen Gistlstraße Nr. 119 und 135).

Zielstellung:
Sicherung des Kinderspielplatzes mit Rodelhügel, die Schaffung von Wohnbauflächen und die Option zur fußläufigen Querung der S-Bahntrasse.

Verfahrensstand:
Nach öffentlicher Auslegung

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