Bücherei / Gebühren
 

Gebühren

Satzung der Gemeinde Pullach i. Isartal über die Gebühren für die Benutzung der Charlotte-Dessecker-Bücherei vom 13.03.2003

Die Gemeinde Pullach i. Isartal erlässt aufgrund von Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juli 2002 (GVBl. S. 322), folgende Satzung:

§3 Gebühren

(1) Jahresbeitrag

(1) Jahresbeitrag

a) Die Bezahlung des Jahresbeitrags berechtigt den Benutzer für 12 Monate ab der ersten Ausleihe, Medien auszuleihen.

b) Der Jahresbeitrag beträgt für Erwachsene 12,00 € und für Familien
20,00 € und ist für 12 Monate verpflichtend.
Der Schnupperausweis für 3 Monate beträgt 5,00 € und ist wiederholt verlängerbar

c)Bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises wird der Jahresbeitrag für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten ab Vollendung des 18. Lebensjahres, Sozialhilfeempfänger, Hart IV Empfänger, Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes, Grundwehr-, Zivildienst- und Ersatzdienstleistende, außerdem bei Personen, die ein freiwilliges soziales, ökologisches oder kulturelles Jahr absolvieren sowie für Rentnerinnen und Rentner auf 6 € ermäßigt
d) Von Kindergärten, Schulen, Altenheimen und Dienststellen der Gemeinde
wird kein Jahresbeitrag erhoben.

(2)Ersatzausweis

Für die Ausstellung eines Ersatzausweises werden für Kinder 2 € und für Erwachsene 3 € erhoben.

(3) Leihgebühren

a) Es werden grundsätzlich keine Leihgebühren erhoben.

(4)Versäumnisgebühren

(a) Wird die in § 6 der Satzung der Gemeinde Pullach i. Isartal über die Benutzung der Charlotte-Dessecker-Bücherei festgelegte Leihfrist überschritten, so ist für jeden Tag der Leihfristüberschreitung eine Versäumnisgebühr zu entrichten.

(b) Trifft den Benutzer an der Leihfristüberschreitung nachweislich kein Verschulden, werden keine Versäumnisgebühren erhoben.

(3) Die Versäumnisgebühr beträgt

1. für Kinder und Jugendliche 0,10 €

(bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)

2. für Erwachsene 0,25 €

je Versäumnistag und Medium.

Tage an denen die Bibliothek geschlossen ist, gelten nicht als Versäum-
nistage.

(c) Von Kindergärten, Schulen, Altenheimen und Dienststellen der Gemeinde
wird keine besondere Versäumnisgebühr erhoben.

(5)Bestellgebühr

Für die Bestellung von Medien werden Gebühren in der tatsächlich anfallenden Höhe der Auslagen, mindestens 1,00 € je Vorbestellung, erhoben.
Gleiches gilt bei Vorbestellungen, die Kinder und Jugendliche tätigen, dabei wird jedoch eine Gebühr in Höhe von 0,50 € erhoben.

(6) Fernleihe

Medien, die sich nicht im Bestand der Bibliothek befinden, können nach den
hierfür geltenden Bestimmungen durch die Fernleihe vermittelt werden. Der Benutzer wird benachrichtigt, wenn das bestellte Medium zur Abholung bereit liegt. Für die Fernleihe wird ein Entgelt von 2,00 € für jede positiv erledigte Bestellung erhoben.

§4 Auslagen

Der Benutzer der Bibliothek muss Auslagen, die für die von ihm beantragten oder sonst verursachten Sonderleistungen, Beschädigungen und Aufwendungen entstehen, auf Anforderung in der tatsächlich entstandenen Höhe ersetzen.

§5 Gebühr für Nutzung des EDV-Arbeitsplatzes

(1) Für die Nutzung des EDV-Arbeitsplatzes werden folgende Gebühren erhoben:

a) Pro angefangene 15 Minuten 0,50 €.

b) Sollten Suchergebnisse auf Datenträger heruntergeladen werden, so sind dafür bibliothekseigene Datenträger zu erwerben.

Ein Datenträger kostet 0,50 €.

c) Werden durch den Nutzer des EDV-Arbeitsplatzes Suchergebnisse ausge-druckt, so fallen dafür pro Seite 0,15 € an Gebühren an.

(2) Entstehen und Fälligkeit der Gebühren für die Nutzung des EDV-Arbeitsplatzes:

Die Gebühren entstehen mit der Nutzung des EDV-Arbeitsplatzes, der Bestellung von Datenträgern und dem Ausdrucken von Suchergebnissen. Sie werden mit ihrem Entstehen fällig.

 
 

Kontakt

Charlotte Dessecker Bücherei
Mediothek im Bürgerhaus
Heilmannstraße 2
82049 Pullach

Tel. 089/744 400-11
Fax 089/744 400-13


 
© 2007 Gemeinde Pullach