Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Sie können den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz persönlich bei der Gemeinde Pullach i. Isartal oder schriftlich dort stellen.

Seit kurzem besteht auch die Möglichkeit den Antrag Online, direkt beim Bundesamt für Justiz, zu stellen. Den hierfür nötigen Link stellen wir Ihnen hier zur Verfügung, ein neuer Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion ist hier für Voraussetzung.

Wie geht das?

  • Bitte benutzen Sie bei einer schriftlichen Antragstellung die Anträge auf Auskunft im Gewerbezentralregister. Die Anträge finden Sie unten unter „Downloads“.
  • Wenn Sie persönlich bei uns in der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Zimmer 8 im Erdgeschoß vorbeikommen, benötigen Sie 13,00 Euro, den Handelsregisterauszug und eventuell den Geburtsnamen Ihrer Mutter.

Bitte beachten Sie: Ihr Antrag  kann nur  dann bearbeitet werden, wenn Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben. Wenn Sie nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen Sie Ihren Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz, 53169 Bonn stellen.

Weitere Informationen zum Gewerbezentralregister erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.